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   LSG Baden-Württemberg, 01.08.2006 - L 7 SO 2938/06 ER-B   

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https://dejure.org/2006,3820
LSG Baden-Württemberg, 01.08.2006 - L 7 SO 2938/06 ER-B (https://dejure.org/2006,3820)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.08.2006 - L 7 SO 2938/06 ER-B (https://dejure.org/2006,3820)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. August 2006 - L 7 SO 2938/06 ER-B (https://dejure.org/2006,3820)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag der Antragstellerin auf Übernahme von Mietrückständen im Wege der einstweiligen Anordnung; Summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache sowie die Erforderlichkeit einer vorläufigen gerichtlichen Entscheidung als Voraussetzungen für den Erlass einer ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Schuldenübernahme nach § 34 SGB XII beim Anspruch auf Sozialhilfe, Angemessenheit der Unterkunftskosten

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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.08.2006 - L 7 SO 2938/06
    Die zum Bundessozialhilferecht ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat bei der Beurteilung der Angemessenheit der Mietaufwendungen für eine Unterkunft die örtlichen Verhältnisse zunächst insoweit als maßgeblich angesehen, als auf die im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Hilfebedürftigen marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen und auf dieser tatsächlichen Grundlage die sozialhilferechtlich maßgebliche Mietpreisspanne zu ermitteln ist (BVerwGE 97, 110, 112; 101, 194, 197 f.).

    Hinsichtlich der berücksichtigungsfähigen Wohnfläche orientiert sich die zum SGB II ergangene sozialgerichtliche Judikatur - in Anlehnung an die frühere verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 97, 110, 112; vgl. auch VGH Kassel, FEVS 52, 468) - bereits an den Verwaltungsvorschriften zur Förderungswürdigkeit im sozialen Wohnungsbau (vgl. LSG, a.a.O.; dazu auch Berlit, NDV 2006, S. 5 ff.).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.06.2005 - L 7 SO 1594/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweilige Anordnung - Glaubhaftmachung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.08.2006 - L 7 SO 2938/06
    Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. Beschlüsse vom 15. Juni 2005 - L 7 SO 1594/05 ER-B - , 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B -, FEVS 57, 72 - und vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B -, FEVS 57, 164 ; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O. Rdnrn. 165 ff.; Puttler in Sodan/Ziekow, a.a.O. Rdnr. 79; Funke-Kaiser in Bader u.a., a.a.O. Rdnr. 62).

    Die Dringlichkeit der erstrebten vorläufigen Regelung im Sinne der notwendigen Behebung einer gegenwärtigen Notlage ist nicht hinreichend glaubhaft gemacht; die vorgebrachte Gefahr für die Rechtsposition muss objektiv bestehen, subjektive Einschätzungen und Befürchtungen des Antragstellers genügen grundsätzlich nicht (vgl. Beschluss des Senats vom 15. Juni 2005 - L 7 SO 1594/05 - m.w.N.).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.08.2006 - L 7 SO 2938/06
    Dabei sind die diesbezüglichen Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1997, 479, 480 f.; NJW 2003, 1236 f.; Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 = NVwZ 2005, 927 ff.); Funke-Kaiser in Bader, VwGO, 3. Auflage, § 123 Rdnr. 58; Puttler in Sodan/Ziekow, a.a.O. Rdnrn. 95, 99 ff.).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.08.2006 - L 7 SO 2938/06
    Dabei sind die diesbezüglichen Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1997, 479, 480 f.; NJW 2003, 1236 f.; Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 = NVwZ 2005, 927 ff.); Funke-Kaiser in Bader, VwGO, 3. Auflage, § 123 Rdnr. 58; Puttler in Sodan/Ziekow, a.a.O. Rdnrn. 95, 99 ff.).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.08.2006 - L 7 SO 2938/06
    Dabei sind die diesbezüglichen Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1997, 479, 480 f.; NJW 2003, 1236 f.; Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 = NVwZ 2005, 927 ff.); Funke-Kaiser in Bader, VwGO, 3. Auflage, § 123 Rdnr. 58; Puttler in Sodan/Ziekow, a.a.O. Rdnrn. 95, 99 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - L 7 SO 2117/05

    Einstweilige Anordnung - Güter- und Folgenabwägung - darlehensweise Bewilligung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.08.2006 - L 7 SO 2938/06
    Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. Beschlüsse vom 15. Juni 2005 - L 7 SO 1594/05 ER-B - , 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B -, FEVS 57, 72 - und vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B -, FEVS 57, 164 ; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O. Rdnrn. 165 ff.; Puttler in Sodan/Ziekow, a.a.O. Rdnr. 79; Funke-Kaiser in Bader u.a., a.a.O. Rdnr. 62).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.08.2006 - L 7 SO 2938/06
    Die zum Bundessozialhilferecht ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat bei der Beurteilung der Angemessenheit der Mietaufwendungen für eine Unterkunft die örtlichen Verhältnisse zunächst insoweit als maßgeblich angesehen, als auf die im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Hilfebedürftigen marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen und auf dieser tatsächlichen Grundlage die sozialhilferechtlich maßgebliche Mietpreisspanne zu ermitteln ist (BVerwGE 97, 110, 112; 101, 194, 197 f.).
  • BVerwG, 31.08.2004 - 5 C 8.04

    Angemessenheit von Unterkunftskosten, Kosten der Unterkunft, Angemessenheit der;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.08.2006 - L 7 SO 2938/06
    Die Angemessenheit in diesem Sinne bemisst sich anhand einer einzelfallbezogenen Bewertung der für den jeweiligen örtlichen Wohnungsmarkt zur Verfügung stehenden Informationen (vgl. BVerwG, NJW 2005, 310).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2005 - L 7 AS 2875/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Einkommens- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.08.2006 - L 7 SO 2938/06
    Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. Beschlüsse vom 15. Juni 2005 - L 7 SO 1594/05 ER-B - , 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B -, FEVS 57, 72 - und vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B -, FEVS 57, 164 ; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O. Rdnrn. 165 ff.; Puttler in Sodan/Ziekow, a.a.O. Rdnr. 79; Funke-Kaiser in Bader u.a., a.a.O. Rdnr. 62).
  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 15.04

    Angemessenheit von Unterkunftskosten; Kosten der Unterkunft, Angemessenheit der;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.08.2006 - L 7 SO 2938/06
    Besteht eine derartige Unterkunftsalternative nicht, ist also die vom Hilfebedürftigen bewohnte Unterkunft die in dem maßgeblichen räumlichen Umkreis und Bedarfszeitraum einzig verfügbare, sind die Aufwendungen für diese Wohnung angemessen und deshalb vom Leistungsträger (zunächst) zu übernehmen (BVerwG, NVwZ 2005, 1197).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2006 - L 8 AS 626/06

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheit - Produkt aus abstrakt

  • OVG Niedersachsen, 25.09.1996 - 4 L 4040/95

    Sozialhilfe; Zwei Arten Haushaltsenergie; Sparsamer Verbrauch; Ausgleich des

  • OVG Niedersachsen, 24.03.1999 - 4 M 756/99

    Übernahme unangemessen hoher Unterkunftskosten; Garagenkosten; Kündigungsfrist;

  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2006 - L 7 SO 4415/05

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Unterkunftskosten -

    Unzweifelhaft ist auch, dass der Umzug in die deutlich kostengünstigere Wohnung in L., durch den sich die bisherigen monatlichen (Netto-) Mietkosten von 369, 49 Euro auf 230,- Euro reduzierten, sozialhilferechtlich notwendig war, indem er einen Wechsel in eine kostenangemessene Unterkunft darstellte (zur Angemessenheit der Unterkunftskosten i.S. der sog. Produkttheorie, vgl. ständige Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 21. September 2006 - L 7 SO 380/06 -, Beschlüsse vom 27. Dezember 2005 - L 7 SO 5376/05 ER-B und vom 31. Juli 2006 - L 7 SO 2938/06 ER-B; so auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Januar 2006 - L 8 AS 4296/05 ER-B - zu der § 29 SGB XII entsprechenden Vorschrift des § 23 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch ; vgl. zur entsprechenden Bestimmung des § 22 SGB II zuletzt BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R -).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2006 - L 7 AS 4739/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Umzug - fehlende

    Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Mietaufwendungen sind die örtlichen Verhältnisse zunächst insoweit maßgeblich, als auf die im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Hilfebedürftigen marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen und auf dieser tatsächlichen Grundlage die grundsicherungsrechtlich maßgebliche Mietpreisspanne zu ermitteln ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Dezember 2005 - L 7 SO 5376/05 ER-B - und vom 31. Juli 2006 - L 7 SO 2938/06 ER-B - ferner zum Bundessozialhilfegesetz Bundesverwaltungsgericht NVwZ 2005, 197, 198; Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 51); im Rahmen der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft zu berücksichtigen sind darüber hinaus die Größe und Zusammensetzung der unterkunftsnutzenden Bedarfsgemeinschaft sowie der den Leistungsberechtigten zuzubilligende "Wohnstandard" (vgl. Senatsurteil vom 21. September 2006 - L 7 SO 380/06 -).

    Hinsichtlich der Angemessenheit der Wohngröße kann typisierend auf die Kriterien der Förderungswürdigkeit im sozialen Wohnungsbau nach den hierfür geltenden Vorschriften zurückgegriffen werden (vgl. Senatsurteile vom 6. April 2006 - L 7 SO 4224/05 - und vom 21. September 2006 a.a.O.; Senatsbeschlüsse vom 27. Dezember 2005 und 31. Juli 2006 a.a.O.; ferner BVerwGE 97, 110, 112 f.).

    Bei der Angemessenheitsprüfung abzustellen ist indes nicht isoliert auf die einzelnen Faktoren wie Wohnungsgröße, Ausstattungsstandards oder Quadratmeterpreis; die angemessene Höhe der Unterkunftskosten bestimmt sich vielmehr aus dem Produkt der - abstrakt zu ermittelnden - personenzahlabhängigen Wohnungsgröße und dem nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Mietzins pro Quadratmeter (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. Senatsurteil vom 21. September 2006 a.a.O.; Senatsbeschlüsse vom 27. Dezember 2005 und 31. Juli 2006 a.a.O.; Senatsbeschluss vom 4. Juli 2006 - L 7 SO 2007/06 ER-B- ; ferner Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. März 2006 - 426/06 ER-B - ; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Mai 2006 - L 13 AS 510/06 ER-B - BVerwG Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 51).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 3501/16

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    (1) Für die Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen für eine Unterkunft kommt es nicht auf die Angemessenheit der tatsächlich gezahlten Kosten für die tatsächlich bewohnten Räumlichkeiten im Sinne einer Prüfung der konkreten Proportionalität an, sondern darauf, welcher Mietzins abstrakt unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten für den Hilfebedürftigen angemessen ist (vgl. Beschluss des Senats vom 1. August 2006 - L 7 SO 2938/06 ER-B - juris Rdnr. 7; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Januar 2006 - L 8 AS 4296/05 ER-B - juris Rdnr. 30).

    Die gebotene Betrachtungsweise hat sich deswegen von einer bestimmten, von dem Hilfebedürftigen genutzten Unterkunft und damit einer objektbezogenen Angemessenheit zu lösen und darauf abzustellen, welche Aufwendungen nach den maßgeblichen Verhältnissen für eine zur Bedarfsdeckung geeignete Unterkunft entstehen würden (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14. September 2006 - L 6 AS 6/06 - juris Rdnr. 29; vgl. auch Beschluss des Senats vom 1. August 2006 - L 7 SO 2938/06 ER-B - juris Rdnr. 7).

  • SG Reutlingen, 17.03.2008 - S 12 AS 2364/06

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Produkttheorie - konkrete

    Für die Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen für eine Unterkunft kommt es daher gerade nicht auf die Angemessenheit der gezahlten Kosten für die tatsächlich bewohnten Wohnung im Sinne einer Prüfung der konkreten Proportionalität an, sondern darauf, welcher Mietzins abstrakt unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten für den Hilfebedürftigen angemessen ist (SG Reutlingen 2. Kammer, Urteil vom 17.07.2007, Az: S 2 AS 1775/06; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B).

    Die gebotene Betrachtungsweise hat sich deswegen - entgegen der ständigen Verwaltungspraxis der Beklagten - von der konkreten, von dem Hilfebedürftigen genutzten Unterkunft und damit einer objektbezogenen Angemessenheit zu lösen und darauf abzustellen, welche Aufwendungen nach den maßgeblichen Verhältnissen für eine zur Bedarfsdeckung geeignete Unterkunft entstehen würden (SG Reutlingen 2. Kammer, Urteil vom 17.07.2007, Az: S 2 AS 1775/06; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.09.2006, Az.: L 6 AS 6/06; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B.).

    S. 248; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B; SG Reutlingen 2. Kammer, Urteil vom 17.07.2007, Az: S 2 AS 1775/06).

  • SG Reutlingen, 24.04.2007 - S 2 AS 4309/06

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunftskosten, abstrakte

    (1) Für die Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen für eine Unterkunft kommt es nicht auf die Angemessenheit der tatsächlich gezahlten Kosten für die tatsächlich bewohnten Räumlichkeiten im Sinne einer Prüfung der konkreten Proportionalität an, sondern darauf, welcher Mietzins abstrakt unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten für den Hilfebedürftigen angemessen ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B).

    Die gebotene Betrachtungsweise hat sich deswegen - entgegen der Auffassung des Klägers und der Praxis der Beklagten - von einer bestimmten, von dem Hilfebedürftigen genutzten Unterkunft und damit einer objektbezogenen Angemessenheit zu lösen und darauf abzustellen, welche Aufwendungen nach den maßgeblichen Verhältnissen für eine zur Bedarfsdeckung geeignete Unterkunft entstehen würden (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.09.2006, Az.: L 6 AS 6/06; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B; zumindest missverständlich aber BSG, Urteil vom 07.11.2006, Az.: B 7b AS 18/06 R).

    In Baden-Württemberg ist in Anlehnung an das Wohnungsbindungsrecht für Alleinstehende eine Wohnfläche von 45 m² als angemessen anzusehen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.02.2007, Az.: L 8 AS 6425/06 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.11.2006, Az.: L 8 AS 4787/06 ER-B, unter Hinweis auf Nr. 5.7.1 der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums zur Sicherung von Bindungen in der sozialen Wohnraumförderung - VwV-SozWo vom 12.02.2002, GABl. S. 240, i.d.F. der Verwaltungsvorschrift vom 22.01.2004, GABl. S. 248; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B).

  • SG Reutlingen, 17.03.2008 - S 12 AS 3489/06

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Produkttheorie - konkrete

    Für die Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen für eine Unterkunft kommt es daher gerade nicht auf die Angemessenheit der gezahlten Kosten für die tatsächlich bewohnten Wohnung im Sinne einer Prüfung der konkreten Proportionalität an, sondern darauf, welcher Mietzins abstrakt unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten für den Hilfebedürftigen angemessen ist (SG Reutlingen 2. Kammer, Urteil vom 17.07.2007, Az: S 2 AS 1775/06; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B).

    Die gebotene Betrachtungsweise hat sich deswegen - entgegen der ständigen Verwaltungspraxis der Beklagten - von der konkreten, von dem Hilfebedürftigen genutzten Unterkunft und damit einer objektbezogenen Angemessenheit zu lösen und darauf abzustellen, welche Aufwendungen nach den maßgeblichen Verhältnissen für eine zur Bedarfsdeckung geeignete Unterkunft entstehen würden (SG Reutlingen 2. Kammer, Urteil vom 17.07.2007, Az: S 2 AS 1775/06; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.09.2006, Az.: L 6 AS 6/06; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B.).

    S. 248; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B; SG Reutlingen 2. Kammer, Urteil vom 17.07.2007, Az: S 2 AS 1775/06).

  • SG Reutlingen, 05.06.2007 - S 2 AS 1343/06

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Angemessenheit der Kosten für

    (1) Für die Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen für eine Unterkunft kommt es nicht auf die Angemessenheit der tatsächlich gezahlten Kosten für die tatsächlich bewohnten Räumlichkeiten im Sinne einer Prüfung der konkreten Proportionalität an, sondern darauf, welcher Mietzins abstrakt unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten für den Hilfebedürftigen angemessen ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B).

    Die gebotene Betrachtungsweise hat sich deswegen - entgegen der Praxis der Beklagten - von einer bestimmten, von dem Hilfebedürftigen genutzten Unterkunft und damit einer objektbezogenen Angemessenheit zu lösen und darauf abzustellen, welche Aufwendungen nach den maßgeblichen Verhältnissen für eine zur Bedarfsdeckung geeignete Unterkunft entstehen würden (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.09.2006, Az.: L 6 AS 6/06; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B; zumindest missverständlich aber BSG, Urteil vom 07.11.2006, Az.: B 7b AS 18/06 R).

    In Baden-Württemberg ist in Anlehnung an das Wohnungsbindungsrecht für Alleinstehende eine Wohnfläche von 45 m² als angemessen anzusehen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.02.2007, Az.: L 8 AS 6425/06 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.11.2006, Az.: L 8 AS 4787/06 ER-B, unter Hinweis auf Nr. 5.7.1 der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums zur Sicherung von Bindungen in der sozialen Wohnraumförderung - VwV-SozWo vom 12.02.2002, GABl. S. 240, i.d.F. der Verwaltungsvorschrift vom 22.01.2004, GABl. S. 248; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - L 7 AS 4023/13
    aa) Für die Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen für eine Unterkunft kommt es nicht auf die Angemessenheit der tatsächlich gezahlten Kosten für die tatsächlich bewohnten Räumlichkeiten im Sinne einer Prüfung der konkreten Proportionalität an, sondern darauf, welcher Mietzins abstrakt unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten für den Hilfebedürftigen angemessen ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Januar 2006 - L 8 AS 4296/05 ER-B - juris Rdnr. 30; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. August 2006 - L 7 SO 2938/06 ER-B - juris, Rdnr. 7).

    Die gebotene Betrachtungsweise hat sich deswegen von einer bestimmten, von dem Hilfebedürftigen genutzten Unterkunft und damit einer objektbezogenen Angemessenheit zu lösen und darauf abzustellen, welche Aufwendungen nach den maßgeblichen Verhältnissen für eine zur Bedarfsdeckung geeignete Unterkunft entstehen würden (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14. September 2006 - L 6 AS 6/06 - juris Rdnr. 29; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. August 2006 - L 7 SO 2938/06 ER-B - juris Rdnr. 7).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2008 - L 26 B 2307/07

    Arbeitslosengeld II - Mietschuldenübernahme bei unangemessener Unterkunft -

    13 Der Senat teilt insoweit den Ausgangspunkt der Antragsgegnerin, dass eine Leistung nach § 22 Abs. 5 SGB II zur Sicherung einer nicht kostenangemessenen Unterkunft grundsätzlich nicht gerechtfertigt ist (so auch Berlit in LPK-SGB 11, 2. Auflage, § 22 RdNr. 112 mit Hinweisen auf entsprechende Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte; Mester ZfF 2006, 97, 100; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2006 - L 19 B 751/06 AS ER, nicht veröffentlicht; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. März 2007 - L 28 B 269/07 AS ER, juris RdNr. 12; ebenso zu § 34 SGB XII Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. August 2006 - L 7 SO 2938/06 B-ER, juris RdNr. 5).
  • SG Konstanz, 26.07.2018 - S 3 SO 823/17

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Für die Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen für eine Unterkunft kommt es nicht auf die Angemessenheit der tatsächlich gezahlten Kosten für die tatsächlich bewohnten Räumlichkeiten im Sinne einer Prüfung der konkreten Proportionalität an, sondern darauf, welcher Mietzins abstrakt unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten für den Hilfebedürftigen angemessen ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006 - L 7 SO 2938/06 ER-B - juris Rdnr. 7; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006 - L 8 AS 4296/05 ER-B - juris Rdnr. 30).

    Die gebotene Betrachtungsweise hat sich deswegen von einer bestimmten, von dem Hilfebedürftigen genutzten Unterkunft und damit einer objektbezogenen Angemessenheit zu lösen und darauf abzustellen, welche Aufwendungen nach den maßgeblichen Verhältnissen für eine zur Bedarfsdeckung geeignete Unterkunft entstehen würden (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.09.2006 - L 6 AS 6/06 - juris Rdnr. 29; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006 - L 7 SO 2938/06 ER-B - juris Rdnr. 7).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2007 - L 28 B 269/07

    Arbeitslosengeld II - keine Übernahme von Mietschulden zur Sicherung einer

  • LSG Hessen, 02.06.2008 - L 7 SO 14/08

    Sozialhilfe - Übernahme von Mietschulden - Gefahr der Wohnungslosigkeit -

  • SG Reutlingen, 17.07.2007 - S 2 AS 1775/06

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunftskosten, abstrakte

  • LSG Baden-Württemberg, 09.07.2009 - L 2 AS 2287/09
  • SG Reutlingen, 30.09.2008 - S 2 AS 198/08

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Angemessenheit der Kosten für

  • SG Reutlingen, 17.03.2008 - S 12 AS 194/07

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Produkttheorie - konkrete

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 3502/16
  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 380/06

    Sozialhilfe - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Produkttheorie

  • LSG Hamburg, 14.06.2013 - L 4 SO 35/12
  • SG Gelsenkirchen, 07.10.2015 - S 2 SO 129/13

    Beanspruchung der Gewährung höherer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes

  • LSG Baden-Württemberg, 30.10.2007 - L 8 AS 4481/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übernahme von Mietschulden -

  • LSG Baden-Württemberg, 05.12.2007 - L 8 AS 4481/07

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Anspruch auf ein vorläufiges

  • SG Berlin, 20.12.2006 - S 94 AS 11129/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Auflösung einer

  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2012 - L 7 SO 3489/10
  • SG Lüneburg, 17.09.2009 - S 22 SO 197/08

    Anspruch auf Übernahme von Stromnachzahlung trotz Verletzung der

  • SG Reutlingen, 17.07.2008 - S 3 AS 3417/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunftskosten,

  • SG Düsseldorf, 14.12.2007 - S 42 SO 33/07

    Sozialhilfe

  • LSG Baden-Württemberg, 06.03.2018 - L 7 SO 149/18
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